Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe

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Einlagen und Zurichtungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe unterliegen einer Baumusterprüfung nach DIN EN 20345, DIN EN 20346 und DIN EN 20347. Diese Baumusterprüfung erlischt schon bei kleinsten Abänderungen am Schuh. Das hat zur Folge, dass die Haftungsgefahr auf denjenigen übergeht, der die Schuhe in den Verkehr gebracht hat. Bei orthopädischen Zurichtungen und Einlagen haben die Berufsgenossenschaften in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bisher eine Ausnahmeregelung geduldet.

Diese Ausnahmeregelung wurde nun ersatzlos gestrichen.

Ab sofort greift die Haftungsproblematik nun mit aller Konsequenz und hat zur Folge, dass Abänderungen jeglicher Art an konfektionierten Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen nach alter Verfahrensweise nicht mehr getätigt werden können. Im Zuge dieser Neuregelung ist auch klargestellt worden, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht für die anfallenden Kosten zuständig sind. Die Kostenübernahme ist in der DGUV-Regel 112-191 (bisher BGR 191) geregelt.

Wir haben Möglichkeiten, Sie mit einem Produkt zu versorgen, das entsprechend der von Ihnen benötigten Einlagen/Schuhabänderung und der notwendigen Baumusterprüfung gefertigt wird. Des Weiteren vermessen wir, in gegebenem Fall, Ihre Füße und beraten Sie bei der Schuhauswahl bei uns im Haus.

Komfort und Kostenübernahme

Damit Sie in Ihren Sicherheitsschuhen auf den Komfort Ihrer orthopädischen Einlagen nicht verzichten müssen, haben wir für Sie die easywalk secure entwickelt. Baumustergeprüft bietet diese weiche Einlage Halt und Tragekomfort, wie Sie es gewohnt sind.

Für Fragen oder Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie dazu einen Termin vereinbaren würden.

Falls die Kostenübernahme über die Rentenversicherung erfolgen soll, benötigen wir einige Formulare von Ihnen. Diese Formulare stehen unten zum Download bereit oder Sie erhalten sie auch direkt bei uns.

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